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MAV / Betriebsrat

Mitarbeitervertretung

Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Unverzichtbar und wichtig in unserer Organisation ist die Mitarbeitervertretung (MAV). Sie vertritt die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Krankenhäuser und Wohn- und Pflegeheime gegenüber dem Dienstgeber.

Die Größe der MAV richtet sich nach der Zahl der Wahlberechtigten. Die MAV-Wahlen finden alle vier Jahre statt. Die MAV-Mitglieder nehmen eine besondere Verantwortung wahr.

Beteiligung an Unternehmensentscheidungen

Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich gegenseitig über die Angelegenheiten, welche die Dienstgemeinschaft betreffen. In der MAVO (Mitarbeitervertretungsordnung) ist geregelt, in welchen Fällen und wie die MAV an Entscheidungen des Dienstgebers beteiligt ist. Formen der Beteiligung sind Anhörung und Mitberatung, Vorschlagsrecht, Zustimmung und Antragsrecht. Verantwortung wird wahrgenommen bei der Beteiligung an Einstellung und Kündigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Außerdem sind in geregelten Fällen Dienstvereinbarungen zwischen Dienstgeber und Mitarbeitervertretung zu treffen.

Sprecher für Behinderte | Schülervertreter

Zusätzlich zu den Mitarbeitervertreterinnen und Mitarbeitervertretern wird alle zwei Jahre eine Vertrauensperson der Schwerbehinderten/Schülervertreter gewählt. Diese nehmen an den MAV-Sitzungen teil und haben in den betreffenden Fragen Antrags- und Stimmrecht.

Betriebsrat der Hospitalverbund Service gGmbH

Wichtige Dienstleistungen werden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hospitalverbund Service gGmbH erbracht. Die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicegesellschaft ist über den Betriebsrat organisiert. Er ist die Verbindung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern. Der Informationsaustausch erfolgt über den Betriebsrat in beiden Richtungen.

Alle vier Jahre wird der Betriebsrat neu gewählt. Der Betriebsrat bietet Unterstützung, Vermittlung und Gespräche zwischen Arbeitgebern und Mitarbeitern. Das Gremium übernimmt Gestaltungs-, Schutz- und Überwachungsaufgaben in Anwendung der Gesetze.